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Was muss ich tun, wenn mein Kind erkrankt ist?

 

Bitte melden Sie Ihr Kind über ein anderes Kind vom Unterricht ab.

Anrufe im Sekretariat sind kompliziert, da dieses erst ab 8.00 Uhr besetzt ist.

 

Für jede Fehlzeit ist spätestens 14 Tage nach der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin einzureichen, ansonsten gilt Ihr Kind als "unentschuldigt gefehlt". Dieses wird in den Zeugnissen dokumentiert.

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Wiederzulassungstabelle nach Krankheit
Wiederzulassungstabelle_Stand_Oktober_20
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Buchfinkenschule

Grundschule des Hochtaunuskreises

Schulstraße 8

61250 Usingen-Eschbach

Tel 06081/587870

[email protected]

http://www.buchfinkenschule.de

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